Google Analytics
Dank einer neuen Rechtslage verzichte ich vorerst auf den Einsatz Google Analytics und ich rate jedem, der es einsetzt das gleiche zu tun – das gilt auch für ähnliche Tracking-Systeme. Hier droht sonst eine neue Abmahnwelle gegen Blogger.
Unsere obersten Datenschutzbehörden hatten den tollen Einfall, dass Tracking-Systeme, die sich auf IP-Adressen beziehen, personenbezogene Daten sammeln und daher erst eine Einwilligung des Nutzers vorliegen muss, bevor seine Nutzungsdaten erfasst werden dürfen. Für mich als Privatnutzer von Analytics hat das keine großen Konsequenzen, auch wenn es recht interessant ist, welche Beiträge am meisten gelesen werden, wie die meist genutzen Keywords aussehen oder woher die Besucher kommen.
Ich arbeite in der E-Commerce-Branche und hier hat es große Auswirkungen, wenn solche Tools nicht mehr verwendet werden dürfen. Tracker wie Econda erleichtern es Shop-Betreibern erheblich Schwachstellen in ihrer Seite zu finden oder gezielt Aktionen wie Newsletter, Werbung, Einträge in Preissuchmaschinen etc. auszuwerten. Mal wieder wird es hier hauptsächlich die kleineren Shop-Betreiber treffen und u.U. viel Geld kosten.
Es ist wirklich eine Sauerei. Sicher wird die IP-Adresse für die Auswertung benutzt, aber es gibt keinen legalen Weg die Daten einer bestimmen Person nur anhand der IP-Adresse zuzuordnen. Das geht nur in Notfällen oder bei Straftaten über die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Ich sehe daher kein Problem für den Datenschutz, aber das müssen wohl erst die Gerichte klären.